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Dienstag, 13.09.2005

Lebensversicherung

Lebensversicherung, Versicherungsvergleich im Internet



Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, die als Versicherungsfall den Tod oder das Erreichen eines bestimmten Alters der versicherten Person deckt. Tritt der Versicherungsfall ein, wird die Versicherungssumme fällig. Die Lebensversicherung wird auf Basis biometrischer Risiken (z. B. Lebenserwartung) kalkuliert, die als Sterbetafel dargestellt werden.



Geschichte
Die ersten Versicherungen in allgemeiner Hinsicht wurden 5000 vor Christus in China und 4500 v. Chr. in Babylon gegründet, um die Risiken von Händlern zu limitieren. Lebensversicherungen entstanden im antiken Rom, wo "Beerdigungsvereine" die Bestattungskosten ihrer Mitglieder übernahmen sowie die überlebenden Verwandten finanziell unterstützten. Moderne Lebensversicherungen wurden im späten 17. Jahrhundert ins Leben gerufen, aber ursprünglich als Handelsversicherungen. Kaufleute, Schiffseigner und sogenannte Underwriter trafen sich in Lloyd's Coffee House, dem Vorläufer der heutigen bekannten Versicherung Lloyd's of London.

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In den Vereinigten Staaten entstand die erste Versicherung 1732 in Charleston, South Carolina; allerdings bot sie nur Entschädigungen bei Feuer an. Der Verkauf von Lebensversicherungen begann in den späten 1760er Jahren. Die Presbyterianer-Synoden in Philadelphia und New York die Corporation for Relief of Poor and Distressed Widows and Children of Presbyterian Ministers (Vereinigung zur Unterstützung der armen und und notleidenden Witwen und Kinder presbyterianischer Priester) wurde 1759 gegründet; Priester der episkopalischen Kirche organisierten einen ähnlichen Fonds im Jahre 1769.

Vor dem amerikanischen Bürgerkrieg versicherten viele Gesellschaften der USA die Leben der Sklaven - Nutzniesser von allfälligen Entschädigungen waren aber die Sklavenhalter. Gesetzliche Vorschriften zwangen 2001 und 2003 die Versicherungen dazu, ihre Archive nach damaligen Lebensversicherungspolicen zu durchforsten.

Anbieter

Lebensversicherungen können nur von speziellen Versicherungsunternehmen, den Lebensversicherern, angeboten werden. Dazu wird ein Versicherungsvertrag zwischen dem Lebensversicherer und dem Versicherungsnehmer abgeschlossen. Als Besonderheit des Lebensversicherungsvertrags ist das Bezugsrecht anzusehen, das regelt, welche Person(en) die Todes- und Erlebensfallleistungen aus dem Versicherungsvertrag erhalten.


Tarife und Kalkulation

Die detaillierte Ausgestaltung einer Lebensversicherung wird als Tarif bezeichnet. Der Tarif beschreibt dabei alle versicherungstechnischen Eckpunkte des Lebensversicherungsprodukts. Dazu gehört beispielsweise das maximale Alter bei Versicherungsbeginn, die maximale Versicherungssumme, die Kombinierbarkeit mit Zusatzversicherungen, Bestimmungen über ärztliche Untersuchungen bei Antragstellung, und vor allem das Beitrags- und das Leistungsspektrum (d. h. die Angaben, wer wann beim Auftreten welcher Ereignisse, z. B. beim Tod einer Person oder bei deren Erleben wieviel zahlen muss), und die so genannten Rechnungsgrundlagen.

Unter den Rechnungsgrundlagen versteht man die dem Tarif zu Grunde liegende Sterbetafel (z. B. DAV 1994 T oder DAV 2004 R - die derzeit aktuellen Tafeln der Deutschen Aktuarvereinigung [1]), den Rechnungszins und die Kosten. Die Rechnungsgrundlagen sind nach Vertragsabschluss im Grundsatz unveränderbar. Dies gilt nicht zwingend für spätere Vertragserhöhungen (z. B. durch Dynamik).

Der Rechnungszins ist der Zinssatz, mit dem alle Vertragswerte einer Lebensversicherung kalkuliert werden. Allgemein ist er besonders deshalb bekannt, weil er bei Kapitallebensversicherungen auch die Garantieverzinsung für die Sparanteile angibt. In Deutschland wird vom Bundesministerium für Finanzen in der Deckungsrückstellungsverordnung ein Höchstrechnungszins festgelegt. Er gilt nur für diejenigen Verträge, die nach dem Inkrafttreten der Verordnung bzw. nach dem darin genannten Termin neu abgeschlossen werden. Die Höhe orientiert sich am zehnjährigen Durchschnitt der Umlaufrendite von zehnjährigen Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von 9-10 Jahren. Der Höchstrechnungszins für Abschlüsse seit dem 1. Januar 2004 beträgt 2,75%. Der bei Vertragsabschluss vereinbarte Rechnungszins behält bei einer Änderung des Höchstrechnungszinses weiterhin seine Gültigkeit. Der Begriff Höchstrechnungszins rührt daher, dass die Versicherungsgesellschaften bei der Berechnung der Deckungsrückstellung in der Regel keinen höheren Zins verwenden dürfen. Versprechen sie den Kunden einen höheren Zins, so haben sie für die die zusätzlichen Zinsversprechen nötigen Mittel aus Gesellschaftsmitteln bei Vertragsabschluss zuzuschießen. Auch das Anbieten von Verträgen mit niedrigerem Garantiezins als dem Höchstrechnungszins ist durchaus möglich.

Die häufig in der Presse zu findende Gleichstellung des Höchstrechnungszins mit "dem Zins, mit dem Versicherungsgesellschaften das Guthaben ihrer Kunden mindestens verzinsen müssen", ist falsch.

Die Kosten einer Lebensversicherung sind nach Kostenarten identisch. Man unterscheidet

Stückkosten - pauschaler Kostenbetrag, z. B. 12 Euro pro Jahr
Verwaltungskosten - Kosten für die laufende Verwaltung des Vertrags, die ebenfalls in jedem Beitrag anteilig enthalten sind, insbesondere die
Inkassokosten - Kosten des Beitragsinkassos die anteilig jedem Beitrag belastet werden
Ratenzuschläge - Kosten für gegenüber Jahreszahlern erhöhten Verwaltungsaufwand und Zinsverluste bei unterjährlicher, z. B. monatlicher Zahlweise; in der Regel betragen die Aufschläge bei Monatszahlern 3,5% bis 5% je nach Tarif für eine Verzögerung der Beitragszahlung um 5,5 Monate!
Abschlusskosten - Kosten die im Zusammenhang mit dem Abschluss der Lebensversicherung anfallen (z. B. Provision, Vertragsdokumentation, Risikoprüfung, ggf. ärztliche Untersuchung).

Die Abschlusskosten werden in der Regel in vollem Umfang den ersten Beiträgen entnommen (Zillmerung), obwohl sie bei der Berechnung der Prämien eine Erhöhung des Beitrages über die gesamte Beitragszahlungsdauer bewirken. Bei Tarifen mit Sparanteil führt dies dazu, dass in den ersten Vertragsjahren bei einer Kündigung kein Geld zur Auszahlung gelangt. Tarife, bei denen die Abschlusskosten laufend den Prämien entnommen werden, heißen ungezillmerte Tarife oder Tarif mit verteilten Abschlusskosten.

Daneben werden die

Risikoprämien - Beitragsanteile, die der Deckung des versicherten Risikos dienen (ggf. inkl. Rückversicherungsprämien) und die in jedem Beitrag anteilig enthalten sind; bei Verträgen, bei denen der Versicherer vom Tode des Versicherten profitiert (Rentenversicherungen) sind die Risikoprämien in der Regel negativ und werden auch als Erlebensfallprämien oder Vererbungseffekte bezeichnet) ebenfalls vom zu zahlenden Beitrag in Abzug gebracht. Der verbleibende Teil des Beitrages ist die Sparprämie und dient - zusammen mit dem rechnungsmäßigen Zins auf das bisherige Guthaben - zum Aufbau der Deckungsrückstellung. Im Einzelfall können die Sparprämien durchaus negativ sein.
Neben den genannten Kostenarten können in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen noch Gebühren für bestimmte Geschäftsvorfälle festgelegt sein. Dabei handelt es sich überwiegend um seltene und/oder in der Verwaltung sehr aufwändige Geschäftsvorfälle (z. B. Stundung, Policendarlehen). Die Gebühren sind entweder als absoluter Betrag oder als Prozentwert einer für den Vorgang relevanten Größe angegeben. Diese Gebühren fallen nur im Zusammenhang mit den entsprechnden Geschäftsvorfällen an.


Arten der Lebensversicherung
Die Vielfalt von Lebensversicherungen lässt sich in vier große Gruppen einteilen:

Risikolebensversicherung
Kapitallebensversicherung


Fondsgebundene Lebensversicherung

Rentenversicherung
Die (private) Rentenversicherung ist auch zur Lebensversicherung zu rechnen, da sie grundsätzlich auch auf Basis der Lebenserwartung der versicherten Person kalkuliert wird. Sie ist nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Rentenversicherung.

Daneben werden zahlreiche Zusatzversicherungen angeboten. Die bedeutendste ist dabei die Berufsunfähigkeitsversicherung.


Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten. Anwendungsbeispiele sind:

Absicherung von wirtschaftlich abhängigen Angehörigen
Sicherung von Verbindlichkeiten
Trägertarif für eine oder mehrere Zusatzversicherungen (z. B. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung)
Die Risikolebensversicherung gibt es in verschiedenen Ausprägungen. Am häufigsten ist die Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme und die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme zu finden.

Die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme wird meist zu Sicherung von Darlehen mit kontinuierlicher Tilgung verwendet. Die Versicherungssumme nimmt dabei im Lauf der Zeit in gleichem Maß ab, wie das Darlehen getilgt wird. Sie wird in diesem Zusammenhang von Banken auch in Verbindung mit Darlehens- und Kreditverträgen als so genannte Restschuldversicherung angeboten.

Daneben gibt es als Sonderfall noch die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben. Bei dieser Form der Risikolebensversicherung gibt es mehrere versicherte Personen. Die versicherte Todesfallleistung wird nur einmal beim Tod einer versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig. Die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen (z. B. Geschäftspartner, (Ehe-)Paare ohne Kinder).

Der Beitrag (Versicherungsprämie) der Risikolebensversicherung ist abhängig vom Alter, vom Geschlecht und vom Gesundheitszustand der versicherten Person zum Versicherungsbeginn, sowie von der Versicherungssumme und der Laufzeit (Versicherungsdauer) der Versicherung.

Auch bei einer Risikolebensversicherung erwirtschaftet der Lebensversicherer Überschüsse zu Gunsten des einzelnen Versicherungsvertrags. Im Gegensatz zur Kapitallebens- oder zur Rentenversicherung spielen allerdings Zinsüberschüsse aus Kapitalanlagen dabei eine unbedeutende Rolle. Vielmehr handelt es sich um Risikoüberschüsse und Kostenüberschüsse. Diese entstehen dadurch, dass der Lebensversicherer weniger Todesfallleistungen erbringen und geringere Kosten aufwenden muss als kalkuliert. Diese Überschüsse erhält der Versicherungsnehmer entweder als Todesfallbonus oder als Beitragsverrechnung. Beim Todesfallbonus wird die Versicherungssumme durch die erzielten Überschüsse erhöht. Tritt der Versicherungsfall nicht ein, verbleiben sie beim Lebensversicherer. Bei der Beitragsverrechnung werden die Überschüsse sofort mit der kalkulierten Versicherungsprämie verrechnet, so dass sich ein reduzierter Zahlbeitrag ergibt. Der kalkulierte Beitrag wird in diesem Zusammenhang als Brutto- oder Tarifbeitrag, der um Überschüsse reduzierte Beitrag als Nettobeitrag bezeichnet. Tritt der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer nicht ein, werden keine weiteren Leistungen fällig.

Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit, die erzielten Überschüsse verzinslich anzusammeln und mit der Todesfallleistung oder beim Ablauf der Versicherungsdauer auszuzahlen. Diese Variante wird heute kaum noch angeboten und ist überwiegend noch bei Risikolebensversicherungen anzutreffen, die bis etwa 1980 abgeschlossen wurden.

Obwohl Risikolebensversicherungen keinen Sparanteil haben, kann es bei einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrags zu einer Kapitalauszahlung kommen. Dies liegt daran, dass der Lebensversicherer zur Deckung des Risikos aus dem Risikoanteil der Versicherungsprämie eine Deckungsrückstellung bildet, aus der sich abhängig von der Tarifgestaltung ein Rückkaufswert ergeben kann.


Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung vereint Todesfallabsicherung und Sparanlage. Sie zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (mindestens die Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten für den Todesfall. Erlebt die versicherte Person den Ablauf der Versicherungsdauer, wird die Erlebensfallleistung an die Bezugsberechtigten für den Erlebensfall (meist der Versicherungsnehmer) ausgezahlt. Das Bezugsrecht kann durch den Versicherungsnehmer getrennt für den Erlebens- und Todesfall festgelegt werden.

Die Kapitallebensversicherung ist vor allem eine in Deutschland weit verbreitete Form der Geldanlage.

Bei Vertragsbeginnen ab dem 1. Januar 2005 sind Auszahlungen von Lebensversicherungen nicht mehr steuerfrei. Dies wird die Attraktivität dieser Produkte sicherlich mindern. Bestimmte Rentenversicherungen sind weiterhin steuerlich begünstigt: Riester-Rente und Rürup-Rente. Siehe auch Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgabenabzug.

In Österreich wird die Kapitallebensversicherung (wie auch die fondsgebundene Lebensversicherung) als Ab- und Erlebensversicherung bezeichnet.

Die Kapitallebensversicherung hat mehrere typische Anwendungen:

Kapitalanlage, Sparprodukt (ganz allgemein oder für einen konkreten Zweck, z. B. die Ausbildungsversicherung und die Aussteuerversicherung)
Kombinationsprodukt zur Familienabsicherung und zum Kapitalaufbau (meist mit dem Ziel Altersvorsorge)
Darlehenssicherung, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen
Rückdeckung von Verbindlichkeiten aus der betrieblichen Altersvorsorge (Rückdeckungsversicherung)
Deckung von Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Todesfall, z. B. Erbschaftsteuer (Erbschaftsteuerversicherung), zivilrechtlich bedingten Ausgleichszahlungen im Rahmen einer Erbschaftsplanung (Vermögensnachfolgeversicherung) oder Deckung der Bestattungskosten (Sterbegeldversicherung)
Will man die Kapitallebensversicherung in verschiedene Ausprägungen und Gruppen unterteilen, so ist scharf zwischen Verkaufsbezeichnungen und Tarifen zu trennen. Tariftechnisch gehören beispielsweise die Erbschaftsteuer-, die Vermögensnachfolge- und die Sterbegeldversicherung zur gleichen Tarifgruppe und unterscheiden sich bei vielen Lebensversicherern technisch meist nicht. Vor diesem Hintergrund ergibt sich folgende tariftechnische Unterteilung:

Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall, auch als gemischte Lebensversicherung bekannt (klassische Kapitallebensversicherung)
Sowohl der Todesfall als auch der Erlebensfall stellen ein Versicherungsfall dar und führen zu Leistungen. Bei diesen Tarifen kann meist auch ohne den Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung der Todesfallschutz erhöht werden.
Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz (z. B. Sterbegeldversicherung)
Die Beitragszahlungsdauer dieser Lebensversicherung endet mit einem bestimmten Alter (z. B. 80 Jahren). Danach bleibt die Lebensversicherung beitragsfrei bestehen bis die versicherte Person stirbt. Manche Tarife bieten die Möglichkeit, am Ende der Beitragszahlungsdauer eine Erlebensfallleistung abzurufen, so dass die Lebensversicherung beendet wird oder mit einer reduzierten Versicherungssumme bestehen bleibt.
Kapitalversicherung auf zwei verbundene Leben
Bei dieser Variante gibt es zwei versicherte Personen. Die Versicherungssumme wird nur einmal beim Tod einer versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig.
Termfix-Versicherung (z. B. Ausbildungsversicherung)
Bei der Termfix-Versicherung wird die Versicherungsleistung zu einem vorbestimmten Termin (Ende der Versicherungsdauer) fällig - unabhängig davon, ob die versicherte Person diesen Termin erlebt. Tritt der Versicherungsfall ein, entfällt die Beitragszahlungspflicht, die Versicherungsleistung wird aber erst zum Ablauf fällig.
Optionstarife
Diese Rubrik ist ein Sammelbecken für alle Gestaltungsvarianten, die sich nicht in die oben genannte Unterteilung einordnen lassen. Möglich sind z. B. reduzierte Todesfallleistungen, Anpassungsoptionen während der Laufzeit oder verschiedene Ablaufoptionen.

Gemeinsamkeiten
Neben der Kapitalanlage und den Überschusssystemen ist es insbesondere die kalkulatorische Grundidee, die allen Kapitallebensversicherungen gemein ist: Beitrag abzüglich Kosten über die Laufzeit (bei der Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz die Beitragszahlungsdauer) verzinst mit dem Rechnungszins ergibt die Versicherungssumme. Der Teil der Ablaufleistung der die Versicherungssumme übersteigt, entspricht somit der Überschussbeteiligung der Kapitallebensversicherung.

Bei einer vorzeitigen Kündigung erhält der Versicherungsnehmer den so genannten Rückkaufswert. Dieser entspricht nicht dem tatsächlichen Vertragswert zum Kündigungstermin (garantiertes Deckungskapital zum Kündigungstermin zzgl. bereits zugeteilte Überschüsse) sondern ist um Stornoabschläge wie z. B. durch die Provision oder Courtage vermindert. Die Stornoabschläge sind u. a. auch darin begründet, dass der Lebensversicherer für diese Fälle Anlagen höherer Liquidität und entsprechend geringerer Rendite vorhalten muss und daher die angestrebte Fristentransformation nicht idealtypisch realisieren kann. In der Praxis werden diese Leistungen zwar in der Regel aus aktuellen Zahlungsströmen bedient, da dieses Kapital aber dann nicht für Neuanlagen zur Verfügung steht, ist der Schaden kalkulatorisch dennoch entstanden.


Kapitalanlage
Der Lebensversicherer muss sehr genau sein Gesellschaftskapital vom Vertragskapital seiner Kunden trennen. Das Vertragskapital befindet dazu bilanztechnisch im so genannten Deckungsstock. Die Kapitalanlagen des Deckungsstocks sind durch das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG) streng reglementiert. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht.

Grundsätzlich darf ein Lebensversicherer in jede gängige Kapitalanlage investieren (z. B. Immobilien, Aktien, festverzinsliche Wertpapiere). Allerdings hat er dabei zahlreiche Auflagen hinsichtlich der Diversifikation und den Anteilen einzelner Anlageformen am Deckungsstock zu beachten. So darf grundsätzlich nicht mehr als 35% des Deckungsstocks in Aktien investiert sein.

Darüber hinaus wird aus der Relation der Eigenmittel des Lebensversicherers zu dem nach Anlagerisiko gewichteten Kapital des Deckungsstocks die so genannte Solvabilitätsquote ermittelt. Da sich diese in einer bestimmten Spanne bewegen muss, kann nur ein kapitalstarker Lebensversicherer auch in riskantere Anlageformen investieren.

Siehe auch: Kapitalanlagerestriktionen


Überschüsse
Neben den bei der Risikolebensversicherung bereits beschriebenen Risiko- und Kostenüberschüssen - die für den Ertrag einer Kapitallebensversicherung eine untergeordnete Bedeutung haben - gibt es bei der Kapitallebensversicherung die so genannten Zinsüberschüsse. Dabei handelt es sich um Kapitalerträge des Lebensversicherers, die über den Rechnungszins hinaus gehen. Diese muss der Lebensversicherer zu mindestens 90% den einzelnen Verträgen gutschreiben. Diese 90% beziehen sich allerdings auf das sogenannte Buchwertprinzip, d. h. zum Beispiel das eine Versicherungsgesellschaft die *ihr Geld* in Immobilien angelegt hat, eine Immobilie mit 10,00? in den Büchern (nach Abschreibung) stehen hat, von diesen 10,00? stehen dem Versicherungsnehmer dann mindestens 90% zu. Der wahre Wert der Immobilien liegt natürlich um vieles höher, der Wert der Immobilie in diesem Fall ist der aktuelle Verkehrswert.

Tariftechnisch gibt es zahlreiche Modelle zur Umsetzung dieser Vorgabe. Sie unterscheiden sich nicht nur danach, wann die Überschüsse dem einzelnen Vertrag zugeteilt werden (so werden Schlussüberschussanteile erst bei Ablauf zugeteilt und verbleiben bei einer vorzeitigen Kündigung beim Lebensversicherer), sondern auch wie sie dann konkret verwendet werden (so gibt es Tarife, bei denen die Zinsüberschüsse in einem vom Versicherungsnehmer ausgewählten Investmentfonds angelegt werden).


Fondsgebundene Lebensversicherung

Die fondsgebundene Lebensversicherung ist der Kapitallebensversicherung in vielen Punkten ähnlich. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die in den Beiträgen enthaltenen Sparanteile nicht in den Deckungsstock des Lebensversicherers, sondern in Investmentfonds investiert werden. Im Rahmen der mit dem Tarif verbundenen Investmentfonds kann der Versicherungsnehmer meist einen oder mehrere Investmentfonds selbst auswählen, wobei er die Auswahl während der Versicherungsdauer in der Regel ändern kann. Abhängig von den gewählten Investmentfonds kann die fondsgebundene Lebensversicherung hoch spekulativ sein, sie kann aber auch risikoärmer sein als die Kapitallebensversicherung.

Da keine Investition in den Deckungsstock erfolgt, kommt auch der Rechnungszins als Garantiezins nicht zur Anwendung. Eine Mindestverzinsung gibt es daher bei der fondsgebundenen Lebensversicherung nicht, selbst der Verlust des gesamten eingesetzten Kapitals ist theoretisch möglich.

Da der Rechnungszins bei der Kalkulation der Erlebensfallleistung nicht zum Tragen kommt, wird die Versicherungssumme als Anteil der Summe aller planmäßig während der gesamten Versicherungsdauer zu zahlenden Beiträge (Beitragssumme) definiert.

Anfallende Risiko- und Kostenüberschüsse werden überwiegend auch in Fondsanteile investiert, wobei andere Modelle (z.B. verzinsliche Ansammlung) vereinzelt auch angeboten werden.

Ein Problem der fondsgebundenen Lebensversicherung ist das Ablauftiming. Für den Versicherungsnehmer wäre es äußerst ärgerlich, wenn seine Lebensversicherung in den letzten Jahren der Versicherungsdauer plötzlich durch Kurseinbrüche einen massiven Wertverlust erfahren würde. Die Lebensversicherer bieten für dieses Problem allgemein zwei Lösungen an: Die Übertragungsoption und das Ablaufmanagement.

Bei der Übertragungsoption kann sich der Versicherungsnehmer die Fondsanteile beim Ablauf der Versicherung auf ein eigenes Depot übertragen lassen, um dann einen günstigeren Zeitpunkt für den Verkauf der Anteile abzuwarten.

Beim Ablaufmanagement wird in den letzten Jahren der Versicherungsdauer das Anlagevermögen in risikoärmere Investmentfonds (meist Renten- oder Geldmarktfonds) umgeschichtet. Dies geschieht entweder automatisch durch den Lebensversicherer oder der Lebensversicherer unterbreitet dem Versicherungsnehmer entsprechende Vorschläge, die der dann annehmen kann oder auch nicht.


Beendigung des Vertrages

Ein Lebensversicherungsvertrag kann auf verschiedenste Weise durch den Versicherungsnehmer beendet werden. Bei einer Kündigung wird dem Versicherungsnehmer der derzeitige Rückkaufswert ausgezahlt. Außerdem besteht die Möglichkeit, um einen höheren Auszahlungswert zu erhalten, den Vertrag an einen Investor zu verkaufen. Dies erfolgt auf dem sogenannten Zweitmarkt für Lebensversicherungen ("Gebrauchtpolicen"). Eine solche Veräußerung führt für den Käufer zur Steuerpflicht der Erträge aus dem Vertrag. Die Rendite ergibt sich für den Käufer aus dem unterbleibenden Stornoabschlag und der Praxis der Gesellschaften, gegen Ende des Vertrages häufig höhere Anteile bei der Gewinnbeteiligung, insbesondere Schlussdividende, auszuzahlen.

Quelle: Lebensversicherung

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